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Rebecca Doll Begleitung & Fotografie
- Rebecca Doll Photography -
Via Punt La Reisga 3
7018 Flims
Tel 0041 76 237 24 37
hello@rebeccadollphoto.com
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Coopyright:
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Die Verwendung von Bildern als Grundlage für ein anderes fotografisches Konzept oder eine Illustration stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Mit dem Betreten dieser Website erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Der Zugang zu dieser Website erfolgt ausdrücklich unter diesen Bedingungen, die alle Absprachen und Verpflichtungen zwischen den Parteien enthalten.
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Haftungsausschluss:
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agb's
Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Rebecca Doll Photography (Rebecca Doll) gelten ausschliesslich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Rebecca Doll Photography (kurz RD) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von RD hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
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1. Vetragspartner
Rebecca Doll Begleitung & Fotografie (nachfolgend RD)
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2. Kosten
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von CHF 500 berechnet um den Termin zu fixieren. RD bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag inkl. eines Vertrages per E- Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 10 Tagen per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung und der Unterschrift des Vertrages dessen Richtigkeit und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Eine zweite Teilzahlung ist 14 Tage vor dem Fototermin fällig. Die Restzahlung wird von RD initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per eMail zu erhalten.
Die An/Abreise bei Ganztagesreportagen und kleinen Reportagen sind in der Schweiz inklusive. Bei Aufträgen ausserhalb der Schweiz werden die Reisekosten gesondert berechnet.
Der Auftraggeber stellt bei ganztägigen Anlässen und langen Anreisen die Übernachtungsmöglichkeit (1 EZ oder DZ – je nach gebuchter Reportage arbeite ich mit Assitent/-in) in der Nähe der Feierlichkeiten zur Verfügung. Je nach Entfernung und Reisesaison werden die Zimmer schon am Vortag der Hochzeit gestellt.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. RD behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann RD eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann RD auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
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3. Ausführen der Vetragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von RD ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
RD behält sich vor, den Auftrag durch einen Mitarbeiter:in (Fotograf:in) mit vorheriger Ankündigung ausführen zu lassen. Die Auswahl und Bearbeitung erfolgt durch RD.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. RD ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ist RD oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
RD wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
RD verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei RD und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
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4. Bildrechte
Die Bild-/ Urheberrechte bleiben zur Gänze bei RD. Ausschließlich der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht und die Weitergabe an Dritte für den privaten Gebrauch.
Die privaten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an RD an den Auftraggeber über.
Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (Soziale Medien (Facebook, Twitter, Pinterest, etc.), Blog, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Fotos by Rebecca Doll Photography oder Fotos © www.rebeccadollphoto.com.
Jegliche Manipulation der Fotos, der Verkauf oder die Teilnahme an Fotowettbewerben ist nicht gestattet bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
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5. Persönlichkeitsrecht
Der Auftraggeber stimmt durch den erteilten Auftrag automatisch zu, dass RD alle entstehenden Bilder zu Portfolio-/Werbezwecken (z.B. Portfolio-Bücher, firmeneigene Webseite/Blog, Partnerwebseiten, Hochzeitsportale/Blogs und gedruckte Magazine, Wettbewerben) nutzen darf. Es ist Sache des Auftraggebers, seine Gäste über die Verwendung der Bilder durch RD zu informieren.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an RDübergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Sollte es nicht gewünscht sein, das RD die Bilder zu Portfolio-/Werbezwecken nutzt, muss dies im Vorhinein mitgeteilt werden. Selbstverständlich nimmt RD dann Rücksicht darauf.
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6. Rücktritt
Der Auftragnehmer behält sich vor, dieses Angebot vor der definitiven Auftragserteilung ohne Angabe von Gründen zurück zuziehen.
Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb vom festgelegten Zeitraum zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall jedoch, einen Ersatzfotografen zu stellen, bzw. die Fotos in seinem Stil bearbeiten zu lassen.
Sollte ein Auftrag nach der Unterzeichnung des Vertrages und / oder nach Eingang der Anzahlung seitens des Auftraggebers storniert werden, wird ohne Ausnahme folgendes Honorar fällig:
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Nach Unterzeichnung des Vertrages und bis 14 Tage danach: 20 % des gebuchten Angebots (für bereits geleisteten Aufwand wie Vorbereitungen und Planungen zum Hochzeitstag, Erstellung Vertrag, Persönliche Treffen/ Videocalls vorab oder telefonische Beratung mit dem Brautpaar, etc.)
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Ab 9 Monate vor dem Termin: 40 % des gebuchten Angebots
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Ab 6 Monate vor dem Termin: 60 % des gebuchten Angebots
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Ab 3 Monate vor dem Termin: 80 % des gebuchten Angebots
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Ab 30 Tage vor dem Termin und/oder keine Abmeldung: 100 % des gebuchten Angebots
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7. Bildbearbeitung
Die Fotos werden im RAW Format fotografiert, um die beste Qualität als Grundlage für die Fotos zu bekommen (die RAW-Dateien bleiben im Besitz des Auftragnehmers).
Daher ist eine Nachbearbeitung der Bilder unumgänglich und unterstreicht den individuellen Stil von RD noch mehr.
Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens sieben bis acht (7-8) Wochen nach dem Hochzeitstag.
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8. Haftung / Schadensersatzansprüche
Gegen RD gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens RD verursacht worden ist.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von RD) RD zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von RD kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
RD haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet RD keinen Ersatz.
RD ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. BP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
RD haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
RD haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt RD keine Haftung.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftragnehmer nicht erreichen, so kann RD hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an RD zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.
Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.
RD wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei RD geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch RD beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von RD bestätigt worden sind. BP haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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9. Schlussbestimmung
Es kann in äusserst seltenen Fällen vorkommen, dass ein Teil oder alle der elektronisch gespeicherten Bilder verloren gehen. Dieses Risiko wird vom Hochzeitspaar ausdrücklich akzeptiert. Wenn dies geschieht, gewährt RD einen Preisnachlass in Proportion der verlorenen Bilder.